
Testamentsspende - Hilfe, die bleibt und Zukunft schenkt
Ein sensibles Thema – doch immer mehr Menschen überlegen sich inzwischen frühzeitig, wie sie ihr Erbe einsetzen wollen. Weil sie schon jetzt entscheiden möchten, was später mit dem eigenen Vermögen geschieht und dadurch die Zukunft mitgestalten können.
Ein Testament ist dabei die beste Möglichkeit, seine Vorstellungen zu verwirklichen – und auch wenn kein großes Vermögen hinterlassen wird, ist es sinnvoll, an die Regelung seines Erbes zu denken. Wer sich über den Tod hinaus sozial engagieren möchte, kann zum Beispiel sein Vermögen oder einen Teil davon einer gemeinnützigen Organisation überlassen.
Wichtig zu wissen: Gemeinnützige und mildtätige Organisationen wie unser Verein sind von der Erbschaftssteuer befreit, Ihr Vermögen kommt also ohne staatliche Abzüge voll den notwendigen Hilfen für kranke Kinder zugute.
Wir selbst dürfen keine Rechtsberatung durchführen, besprechen Sie daher bitte mit Ihrem Anwalt oder Notar, wie Sie am besten mit einer Testamentsspende helfen können.
Hier einige Aspekte, die für die Gestaltung eines Testaments wichtig sind:
Was geschieht, wenn kein Testament vorliegt?
Im Todesfall tritt dann die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies bedeutet: Als Erben im Sinne des Gesetzes gelten ausschließlich Blutsverwandte und Ehegatten. Darüber hinaus sind auch Adoptivkinder und außereheliche Kinder erbberechtigt. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Erben erster Ordnung sind Ihre Kinder, Enkel und Urenkel. Es folgen als Erben zweiter Ordnung Ihre Eltern und deren Kinder (also Ihre Geschwister, Nichten und Neffen). Erben dritter Ordnung wären Ihre Großeltern und deren Kinder (Ihre Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins).
Sind keine Angehörigen vorhanden, fällt Ihr gesamter Nachlass dem Staat zu.
Was ist der „Pflichtteil“?
Nach dem Gesetz haben Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder deren Kinder, im Falle der Kinderlosigkeit Ihre Eltern einen Anspruch auf den so genannten Pflichtteil, der auch per Testament nicht ausgeschlossen werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?
Bei einer Erbschaft übernimmt der in Ihrem Testament eingesetzte Erbe alle Ihre Rechten und Pflichten, da er praktisch Ihre Rechtsnachfolge antritt. Dies bedeutet, dass auch Schulden „mit geerbt“ werden können.
Sie können alternativ die Form eines Vermächtnisses/einer Testamentsspende wählen, wenn Sie einer Personen oder einer gemeinnützigen Organisation einen Gegenstand oder einen Geldbetrag zukommen lassen wollen. Ihre Erben, sofern vorhanden, sind dann verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen.
Ihre Ansprechpartner:
Thomas Hassel
Sigrid Kochendörfer
Telefon: 07071 – 2981455
info(AT)hilfe-fuer-kranke-kinder.de

