Geldauflagen für kranke Kinder

Viele Gerichtsverfahren an Amts- oder Landgerichten oder Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft werden mit einer Geldauflage (Bußgeld) für den Beklagten abgeschlossen oder eingestellt. Diese Geldauflagen können der Staatskasse oder gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen werden.

Gehören Sie selbst zum Personenkreis, der über die Zuweisung von Geldauflagen entscheidet, oder kennen Sie Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte, die diese Verfahren leiten, dann möchten wir Sie ganz herzlich um Ihre Unterstützung bitten. Bußgelder und Geldauflagen, die Hilfe für kranke Kinder e.V. zugewiesen werden, helfen ganz direkt, Kinder und ihre Familien in Notlagen zu unterstützen und wichtige Projekte zu sichern.

Wir sind in der Liste der zuweisungsberechtigten Organisationen beim OLG Stuttgart eingetragen. Den zuweisenden Gerichten und Staatsanwaltschaften stellen wir gerne vorbereitete Unterlagen (spezielle Überweisungsvordrucke sowie Aufkleber mit unseren Kontodaten) zur Verfügung.

Wir garantieren ein schnelle und korrekte Abwicklung. Über den Eingang der Zahlung oder auch bei Zahlungsverzug informieren wir die zuweisende Stelle umgehend.

Ihr Ansprechpartner:
Philipp Nährig
Telefon 07071 – 2981455
info(AT)hilfe-fuer-kranke-kinder.de

Spenden für kranke Kinder

Spendenkonto 55 48 55
Kreissparkasse Tübingen
BLZ 641 500 20

Helfen Sie mit!

Anfuehrungszeichen

„Hilfe für kranke Kinder e.V. ermöglicht uns die Anschaffung neuer Bücher und Spielsachen.“

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Hella Scholz

Erzieherin in der Kinderklinik